Russland

Studiensystem

Das gegenwärtige Bildungssystem der Russischen Föderation trägt zwar noch weitgehend zentralistische Züge, es ist aber doch unübersehbar, daß das frühere rigide Kommandoprinzip weitestgehend gewichen ist und die Hochschulen in vielen Fragen nunmehr selbständige Entscheidungen treffen können.

Im Rahmen ihrer Autonomie haben die Hochschulen auch größere Rechte zur Selbstverwaltung erhalten. Sie sind nunmehr berechtigt, sich eine eigene Hochschulordnung zur Regelung aller verwaltungstechnischen, akademischen und inneruniversitären Angelegenheiten zu geben. Durch diesen Schritt ist im Vergleich zur früheren Parteidirektive ein größeres Maß an Rechtlichkeit gegeben. Hierzu gehört vor allem das Recht, Kontakte zu ausländischen Hochschulen zu knüpfen, ohne die förmliche Erlaubnis vorgesetzter Ministerien einholen zu müssen. Dazu zählen auch die Aufnahme ausländischer Wissenschaftler, Graduierter und Studenten und die Berechtigung, Studiengebühren zu erheben, sowohl von ausländischen wie im Einzelfall von russischen Studenten. Autonomie bedeutet auch, daß den Hochschulen der Grund und Boden, auf dem sie sich befinden, übereignet worden ist und sie nunmehr in eigener Verantwortung viele damit verbundene Aufgaben und Kosten übernehmen müssen. Dies gibt ihnen aber auch die Möglichkeit, Räumlichkeiten, Gebäudeteile, Grund und Boden usw. zu vermieten, um auf diese Weise Geld einzunehmen.

Bereits früher waren die Hochschulen, und hier insbesondere die Technischen Hochschulen, berechtigt, vertragliche Vereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen zu treffen, von denen sie finanzielle Mittel und Ausstattung erhielten und an die sie Studenten vermittelten. Diese Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Industriefirmen, bei der insbesondere hochqualifizierte Institute hohe Beträge aus dem militärtechnischen Bereich erhielten, ist nach wie vor möglich, aber aufgrund des wirtschaftlichen Verfalls inzwischen fast völlig verschwunden. Die fehlenden Mittel können durch die staatlichen Subventionen nicht ersetzt werden. Die Folge sind erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, die für die Hochschulen existenzbedrohend geworden sind. Die Finanzautonomie ist wohl die problematischste Seite der neuen Hochschulautonomie überhaupt.

Umbenennung und Neudefinition von Hochschuleinrichtungen
Neben der Gründung zahlreicher neuer Hochschulen ist es bei den klassischen Hochschulen vielfach zu einer Änderung des Namens gekommen. Viele Hochschulen, die früher als "Institut für ...” bezeichnet wurden, sind heute "Universität” oder "Akademie”, wie z. B. das frühere Leningrader Elektrotechnische Institut, das nun Elektrotechnische Universität St. Petersburg heißt, oder das Plechanow-Institut in Moskau, das in Akademie für Volkswirtschaft umbenannt worden ist. Mit der Umbenennung ist eine Neueinstufung des früheren Instituts verbunden, die sich auch in der Finanzierung aus dem Staatsbudget niederschlägt.

Insgesamt lassen sich vier Kategorien von Hochschuleinrichtungen in folgender Hierarchie aufstellen:

  • Universitäten,
  • Akademien,
  • Institute (= Hochschulen),
  • Colleges

Entsprechend einer 1993 durch das zuständige Hochschulkomitee der Russischen Föderation vorgeschlagenen und vom Ministerrat angenommenen Verordnung ergeben sich für die einzelnen Hochschulkategorien folgende Aufgaben:
Die Universität ist zuständig für Lehre und Forschung im Bereich der Grundlagenwissenschaften aller Disziplinen und soll im Sinne der Aufklärung Zentrum für Bildung, Wissenschaft und Kultur sein und diese fördern.
Die Akademie (nicht zu verwechseln mit der Russischen Akademie der Wissenschaften) soll Lehre und Forschung auf einem bestimmten Gebiet von Wissenschaft, Technik und Kultur fördern. Als wissenschaftliches und methodisches Zentrum soll die Akademie die berufliche Bildung künftiger Spezialisten auf höchstem Niveau sicherstellen.
Das Institut, als selbständige Hochschule bzw. als Teil einer Universität oder Akademie, fördert die berufliche Bildung in Übereinstimmung mit den Aufgaben aus Wissenschaft, Technik und Kultur und dient der angewandten Forschung.
Das College, gleichfalls entweder selbständig oder als Teil einer der oben genannten Einrichtungen, dient der höheren Berufsausbildung durch Voll- oder Teilbildungsprogramme.
Diese theoretische Gliederung stellt das Fernziel der angestrebten Reform im Hochschulwesen Rußlands dar. In der gegenwärtigen Praxis gibt es aber eine weit größere Vielfalt einschließlich vieler Übergangsformen.
Erstmals wird mit dieser Verordnung den Universitäten offiziell das Recht zuerkannt, Grundlagenforschung zu betreiben; sie werden außerdem verpflichtet, aufklärerisch tätig zu sein und das Wissen allgemein bekannt zu machen. Gleichzeitig werden sie zumindest formal der Pflicht enthoben, reine "Kaderausbildungsstätten” auf höchstem Niveau zu sein. Diese Funktion soll künftig von den als Akademien eingestuften Hochschuleinrichtungen wahrgenommen werden.

Kontrollstandards für neue Hochschulen
Im Zusammenhang mit der Neugründung zahlreicher Hochschulen sind vom Hochschulkomitee Kontrollen zur Überprüfung des Standards der neuen Hochschulen entwickelt worden. Insgesamt sind vier Kontrollstufen vorgesehen.


Lizenzierung der Hochschule
Die Lizenzierung bedeutet Eingangskontrolle. Jede neue Hochschule muß vor der Aufnahme ihrer Arbeit diese Lizenz einholen. Voraussetzung ist die Registrierung als Hochschule bei den lokalen Behörden. Das Komitee überprüft im Rahmen der Lizenzierung die Hochschulen auf ihre materiellen Bedingungen hin, prüft die Qualität der Gebäude, die Ausbildungsprogramme, die Kurse und die vorgesehene Methodik. Die Lizenzierung berechtigt die neue Hochschuleinrichtung, auf dem Gebiet der Hochschulbildung tätig zu werden, und ist auch Voraussetzung für die zweite Kontrollstufe.


Zertifizierung
Nach fünfjähriger Tätigkeit, d.h. nach Abschluß eines normalen Studienganges, wird eine Kommission unter Leitung des Komitees die Ergebnisse der Ausbildung evaluieren. Studenten und Graduierte werden getestet, ihre Kenntnisse sollten allgemeinen staatlichen Anforderungen entsprechen. Wenn die Ergebnisse in einem bestimmten Kurs oder einer bestimmten Hochschule negativ ausfallen, kann das Komitee das Ende der Arbeit dieser Hochschule verfügen. Die Hochschule muß sich dann erneut bewerben, andernfalls wird sie geschlossen bzw. es erfolgt keine Ausstellung anerkannter Abschlüsse.


Staatliche Akkreditierung
Nach einer erneuten Prüfung von Kursleistung und Programmen, entsprechend den staatlichen Anforderungen, wird der Hochschule das Recht verliehen, staatliche Diplome an die Graduierten auszuhändigen. Diese Diplome werden dann von der Obersten Staatlichen Attestatkommission offiziell anerkannt. Diplome, die nur von der Hochschule ausgestellt und nicht staatlich bestätigt sind, dürften für wertlos erachtet werden.


Anerkennung in der Öffentlichkeit
Das Fernziel ist, daß die neuen Hochschulen in der Öffentlichkeit ebenso anerkannt werden wie die klassischen Hochschulen. Dies ist jedoch ein Prozeß, der weitgehend von den Ergebnissen der vorausgegangenen drei Kontrollstufen abhängt.
Unterschiede zum deutschen Studiensystem
Das Studium ist straff organisiert, die Lehr- und Studienpläne sind einem vergleichsweise zentralistischen Prinzip unterworfen. Die Wahlfreiheit der Studenten - die im übrigen erheblich jünger, zumeist zwischen 18 und 22 Jahre alt, sind - ist sehr eingeschränkt. Der Anteil an fächerübergreifendem, allgemeinverbindlichem Lehrstoff ist mit 20-25% in den ersten beiden Studienjahren verhältnismäßig hoch.

Das Studium in Russland fordert in diesen beiden Studienjahren weniger Selbständigkeit als ein rasches Auffassungsvermögen und ein gutes Gedächtnis.. Die Ausbildung der Fähigkeit, problemlösend zu denken, zu strukturieren, zu selektieren, einen roten Faden zu erkennen, ist traditionell mit geringerem Nachdruck betrieben worden, da sie in das alte Bildungskonzept nicht passte. Grundsätzlich wird den Hochschulen jetzt im Rahmen der allgemeinen Autonomie auch mehr akademische Freiheit zugestanden. Es versteht sich aber von selbst, daß dieser Wandel zu einem neuen Bildungs- und Studienkonzept ein Prozess ist, der seine Zeit braucht und an dem, wenn er gelingen soll, auch die Professoren zu beteiligen sind.

Diplom
Biss 1991 gab es als einzigen Abschluss nur das Diplom. Gegen Ende des vierten und zu Beginn des fünften Studienjahres beginnt die eigentliche Diplom-Phase, die als fester Bestandteil in das Studium integriert ist. Das bedeutet, daß z. B. die Wochenstundenzahl im fünften Studienjahr erheblich niedriger ist, damit dem Diplomanden ausreichend Zeit zur Anfertigung seiner Diplomarbeit zur Verfügung steht. Das Diplomzeugnis wird zusammen mit der Anlage (priloenie) ausgehändigt, in der alle Studienfächer mit der Note aufgeführt werden und ohne die das Diplomzeugnis keine Gültigkeit erlangen kann.

Mit der langsamen Einführung der neuen Studiengänge an den Hochschulen treten neben das Diplom auch der Bachelor und Master als Abschluss. Der grösste Anteil der Studierenden strebt den Master als Abschluss an.

Aspirantur
Die Aspirantur hat im russischen Studiensystem einen ähnlichen Stellenwert wie die Promotion in Deutschland. Ihre Dauer ist auf drei Jahre festgelegt. In dieser Zeit muß eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Aspirantur ist das Diplom oder der Master als Nachweis eines abgeschlossenen Studiums. Der Bewerber meldet sich mit einer Befürwortung des als wissenschaftlicher Betreuer vorgesehenen Professors beim Rektor der Hochschule, an der die Aspirantur durchgeführt werden soll.

Die abgeschlossene Arbeit wird bei der Fakultät eingereicht, die ihrerseits die Gutachter bestimmt. Nach Annahme der Arbeit durch die Fakultät setzt der Dekan den Termin für die Verteidigung fest.

Habilitation
Voraussetzung für die Einleitung eines Habilitationsverfahrens ist die abgeschlossene Aspirantur. Der Kandidat muß selbst das Thema seiner Habilitationsschrift wählen. Die Arbeit wird beim Wissenschaftlichen Rat der Universität angemeldet und auch eingereicht. Neben der Habilitationsschrift muß der Habilitand ein umfangreiches Verzeichnis eigener Publikationen vorlegen sowie seine Lehrbefähigung nachweisen.

Die Habilitation dauert ca. 5 bis 6 Jahre und wird mit dem Titel "Doktor der Wissenschaften” (doktor nauk) abgeschlossen.

Studienjahr
Das Studienjahr ist in 2 Semester gegliedert. Beginn des Herbstsemsesters ist der 1. September, das Semester endet Mitte Dezember. Daran schließt sich eine Prüfungszeit von ca. einem Monat an. Das Frühjahrssemsester beginnt etwa Mitte Februar und reicht bis Mai. Daran schließt sich wieder die Prüfungszeit an. Juli und August sind Semesterfereien. Die Hochschulen sind leer, da ohnehin aus klimatischen Gründen nur im Sommer ein Urlaub auch für die Wissenschaftlichen Mitarbeiter in Frage kommt. Der Versuch, in dieser Zeit Anfragen an die Hochschulen zu richten, ist nicht unbedingt von Erfolg gekrönt.

Studienplan und Stundenplan
Die sowjetische Wirtschaft, Gesellschaft wie überhaupt alle Lebensbereiche waren nicht dem freien Spiel der Kräfte, sondern einem zentralen Plan unterworfen. Dies galt auch für den Hochschulbereich, da der Staat die Aufgabe übernommen hatte, den von der Universität ausgebildeten Absolventen einen Arbeitsplatz zuzuweisen. Um einen Überblick über den Bedarf zu erhalten und Bedarf und Nachfrage zentral steuern zu können, mußte ein strenges Reglement eingehalten werden. So war die Aufgabe der Universität nicht die freie Grundlagenforschung mit dem Ziel, den Studenten die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, sondern die eher berufsbezogene Ausbildung von Spezialisten, deren Arbeitsplatz bereits vor Abschluss des Examens feststand. Daher wurden die Lehrpläne sehr präzise aufeinander aufgebaut und waren zumindest in den ersten beiden Studienjahren die Wahlmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Den Begriff der in Deutschland üblichen akademischen Freiheit gab es, wenn überhaupt, in geringerem Umfang. Die Ausbildung war streng zielgerichtet, machte es aber möglich, daß in der Regelstudienzeit von zumeist fünf Jahren das Studium erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Den zentralen Vorgaben in den Studienplänen entsprachen auch die Stundenpläne in ihrem Aufbau, ihrer Reihenfolge und Gedrängtheit. Da der Unterricht im wesentlichen im Kurssystem geschieht, alle Studenten sich somit immer in einem "Kurs” befinden, entsteht auch ein anderer sozialer Zusammenhalt, als er etwa an deutschen Hochschulen mit ständig wechselnden Gruppen zu beobachten ist.

Vor Eintritt in einen Kurs sollte sich ein deutscher Student genau darüber informieren, was in welchem Kurs (bzw. Studienjahr) angeboten wird.

Vorlesungsverzeichnisse, wie sie an deutschen Hochschulen üblich sind, existieren nicht, da das Kursprogramm feststeht und allenfalls eine zeitliche Verschiebung gestattet. Die Stundenpläne werden an entsprechenden Anschlagtafeln der Fakultät bekanntgegeben. Die Fakultät ist für die Stundenplanerstellung zuständig.

Heute besteht auf Hochschulebene eine größere Freiheit in der Gestaltung des Stundenplans. Die Rahmenrichtlinien sind gelockert, die Hochschulen haben in zunehmendem Maße die Möglichkeit, ein eigenes wissenschaftliches Profil zu entwickeln.

Vorlesungen

Die wichtigste Lehrveranstaltung ist die vom Professor vorgetragene Vorlesung (lekcija), deren Stoff immer auch Prüfungsgrundlage ist. Grundsätzlich ist bei den Vorlesungen zwischen zwei Typen zu unterscheiden. Der erste Typ ist die Grundvorlesung, in der der Professor die Grundlagen des betreffenden Faches vermittelt. Diese Vorlesung hat einen stark rekursiven Charakter. Dozenten und Professoren wechseln sich im Laufe der Jahre bei den Grundvorlesungen ab. Zu diesem Vorlesungstyp gehörten die Vorlesungen in den allgemeinverbindlichen gesellschaftlichen Fächern wie Wissenschaftlicher Kommunismus, Politökonomie usw. Der zweite Vorlesungstyp (speckursy) bezieht sich auf das Spezialgebiet des Professors, der, soweit möglich, auch die Ergebnisse seiner eigenen Forschung in den Vortrag einfließen läßt. Dies gilt in besonderer Weise für Professoren, die gleichzeitig auch eine Forschungsmöglichkeit an der Akademie der Wissenschaften haben.

Übungen
In enger Verbindung mit den Vorlesungen finden Übungen (upranenija) statt, die den Vorlesungsstoff verdeutlichen und anwendungsbezogen vertiefen. Eine besondere Stellung nehmen die Übungen in den experimentellen Wissenschaften ein. Die Übungen werden von den Jüngeren Wissenschaftlichen Mitarbeitern (mladie naunye sotrudniki) und den Wissenschaftlichen Mitarbeitern (naunye sotrudniki) geleitet. Häufig in Verbindung mit der Vorlesung, aber mit einer engeren Themenstellung, finden die Seminare statt, in denen parallel zur Vorlesung ein Thema besprochen wird. In geisteswissenschaftlichen Fächern ist das Anfertigen von Vorträgen und Referaten (doklady) üblich.

Spezialseminare
Für Studenten der höheren Studienjahre gibt es Spezialseminare (specseminary), in denen spezielles Wissen vertieft wird. Laborkurse, Praktika und Exkursionen finden in erster Linie in naturwissenschaftlichen Fächern (Geologie, Geographie, Biologie usw.) statt, wobei das Territorium der früheren Sowjetunion ein besonders geeignetes Gebiet war. Vom Polarkreis bis zum Kaukasus, vom Bug bis zum Pazifik waren alle Großregionen und Klimazonen außer den Tropen vertreten. Allein die Liste der Exkursionsziele für Geographen der Lomonossow-Universität liest (las!) sich beeindruckend.
Noch für lange Zeit verpflichtend war neben der akademischen Ausbildung auch die Ausbildung im Sport. Denn lange Zeit galt: Nur in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist.

Eine besondere Ausbildung im Rahmen des Studiums ist die militärische und zivildienstliche Ausbildung. Die Studenten absolvieren ein theoretisches Militär- bzw. Zivildienst-Studium, das durch einige kürzere Wehrübungen ergänzt wird und ihnen dann einen verkürzten Wehrdienst im Leutnantsrang nach Abschluß des Studiums garantiert. Diese Ausbildung ist heute nur noch an wenigen Hochschulen anzutreffen und erfolgt dort ausschließlich auf freiwilliger Basis.

Studiendauer und Studienaufbau

Das Studium dauert in den meisten Fächern fünf, in der Medizin sechs Jahre. Die ersten beiden Jahre dienen einem allgemeinen Grundstudium mit besonderer Berücksichtigung gesellschaftspolitischer Fächer. Hier werden die Grundlagen des gewählten Studienfachesvermittelt. Wahlmöglichkeiten sind in dieser Zeit kaum gegeben. Ab dem dritten Studienjahr ist eine stärkere fachliche Spezialisierung möglich. Prüfungen Zum Abschluß des Wintersemesters und zum Abschluß des Studienjahres finden in sechs bis zehn Fächern Prüfungen (sessija) statt, wobei zwischen Testat (zacët) und Examen (ekzamen) zu unterscheiden ist.

Das Testat
Das Testat ist ein kurzes Prüfungsgespräch mit dem Dozenten über die Inhalte der Lehrveranstaltung. Es ist die Voraussetzung für das Examen und kann in diesem Fall als eine Art Vorprüfung verstanden werden. In anderen Fällen hat das Testat die Funktion eines Examens, ist also eine eigenständige Prüfung. Testat wie Examen werden zumeist mündlich, selten schriftlich durchgeführt. Für ein Examen werden immer Noten vergeben, für ein Testat nur dann, wenn es die Funktion eines Examens hat. Ein Testat im Sinne einer Vorprüfung wird nur mit "Bestanden” oder "Nicht bestanden” bewertet.

Das Examen
Das Examen ist umfassender, länger und intensiver als das Testat. Es hat wie das Testat den Stellenwert einer Abschlußprüfung einer Lehrveranstaltung. Der in der Vorlesung oder dem Seminar behandelte Stoff wird abgefragt. Dabei geht es im wesentlichen darum, daß der Stoff gelernt worden ist, weniger darum, wie er im Sinne einer Problembehandlung anzuwenden ist. Die Studenten memorieren daher den Vorlesungsinhalt so gut es geht und entwickeln dabei erstaunliche Gedächtnisleistungen.

Eine nicht bestandene Prüfung (Testat ebenso wie Examen) kann zweimal wiederholt werden. Wird sie auch dann nicht bestanden, erfolgt die Exmatrikulation.

Alle Studienfächer, Testate und Examen werden in das Studienbuch (zacëtnaja kniga) eingetragen.


Das russische Notensystem beruht auf einer Fünferskala, und zwar bedeuten

5(pjatërka) - otlicno = ausgezeichnet
4(cetvërka) - chorošo = gut
3(trojka) - udovletvoritel'no = befriedigend
2(dvojka) - neudovletvoritel'no = unbefriedigend
1(edinica) - plocho = schlecht.
Bereits die Note 2 bedeutet "nicht bestanden”.

Zulassung
Das attestat zrelosti
Alle russischen "Abiturienten” (abiturienty; diese Bezeichnung wird in Russland zunehmend verwendet), d. h. Inhaber des Reifezeugnisses (attestat zrelosti), müssen sich, wenn sie studieren wollen, einer Hochschuleingangsprüfung unterziehen. Das Reifezeugnis stellt also keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar.

Bewerbung
Ausländische Studienbewerber brauchen bei einem Vollstudium nicht an den Eingangsprüfungen teilzunehmen. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt direkt bei Dekanaten für internationale Zusammenarbeit und Betreung ausländischer Studierender der Universitäten und Hochschulen. Auf eine formlose Anfrage erhalten Sie vom Dekanat den Bewerbungsantrag zugeschickt. Dem ausgefüllten Antrag sind beizufügen:

das übersetzte und beglaubigte Abiturzeugnis
ein übersetztes und beglaubigtes Gesundheitszeugnis
ein Sprachzeugnis
einen in russischer Sprache verfasster Lebenslauf
Die Bearbeitung der Bewerbung um ein russisches Stipendium erfolgt im Ministerium für Bildung.

Die Bewerbung für ein Teilstudium wird ebenfalls direkt an die Hochschule gesandt. Folgende Bewerbungsunterlagen sind notwendig:

das übersetzte und beglaubigte Abiturzeugnis
übersetzte und beglaubigte Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen
Lebenslauf
die Motivation
einen Nachweis der Kenntnis der russischen Sprache
einen formlosen Antrag
Nach Prüfung der Unterlagen erteilt die Hochschule die Zulassung und fordert die Studiengebühren ein. Mit der Zulassung erhalten Sie eine Einladung für das Studentenvisum, das in einer der konsularischen Vertetungen der Russischen Föderation in Deutschland zu beantragen ist.

In Deutschland erbrachte Leistungen

Die Anerkennung von Studienleistungen ist generell ein schwieriges Kapitel. Förmliche Vereinbarungen zwischen Rußland und Deutschland, welche die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im jeweils anderen Land regeln, liegen bisher nicht vor. Inwieweit einzelne Leistungen anerkannt werden können, dürfte weitgehend von der Prüfung des Einzelfalles abhängen.

In der Russischen Föderation erbrachte Leistungen
Anrechnungen in der russischen Föderation erbrachter Studienleistungen in Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen, nehmen die deutschen Hochschulen vor, an denen das Studium fortgesetzt werden soll. Die Hochschulen sind ebenfalls zuständig für die Anrechnung von Prüfungsleistungen im Hinblick auf eine Promotion. Der öffentliche oder private Arbeitgeber entscheidet, ob die im Ausland erbrachte Prüfungsleistung im Hinblick auf die Berufsausübung anerkannt werden kann.

Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, wird nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnungen entschieden.

Ministerien, die für die Genehmigung zur Führung ausländischer akademischer Grade zuständig sind.

GUS-Gemeinsamkeiten
Trotz zahlreicher gegensätzlicher und zunehmend eigenstaatlicher Entwicklungen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion besteht auf dem Gebiet der Bildungspolitik doch noch ein gewisser Konsens unter allen Ländern, der sogar die baltischen Staaten mit umfasst. Hierzu gehören in erster Linie die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Abschlüssen sowie die Vereinbarung, daß Studenten und Aspiranten ihre Ausbildung in einem anderen GUS-Land abschließen und anschließend in ihr Heimatland zurückkehren können. Dort wird das Diplom oder der jeweilige Abschluss anerkannt. Die Oberste Testatkommission des Landes, in dem die Verteidigung der Habilitation erfolgt, kann diese Anerkennung auch bei jenen Personen vornehmen, die nicht die Nationalität dieses Staates besitzen. So kann etwa einem usbekischen Graduierten, der seine Dissertation an einer russischen Hochschule verteidigt, die Urkunde von der russischen Seite bestätigt werden. Sein Examen würde dann auch in Usbekistan anerkannt werden.

Die Organisation INKORVUZ, eine Vereinigung vieler Hochschulen der GUS, hat sich darauf verständigt, die Gemeinsamkeiten, die ja noch in hohem Maße bestehen, zunächst weiter zu pflegen und die trennenden Momente nicht in den Vordergrund zu stellen. Es gibt noch regelmäßige gemeinsame Tagungen und Besprechungen, an denen die Vertreter aller Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion einschließlich Vertreter aus den baltischen Republiken teilnehmen. Die Frage der Anerkennung von Abschlüssen nimmt verständlicherweise eine zentrale Stellung ein.

Sprachvoraussetzungen
Grundkenntnisse der russischen Sprache sind für einen Aufenthalt oder ein Studium in Russland unerlässlich. Bereits in der Vorbereitungsphase sollten alle, die noch keine Sprachkenntnisse aufweisen können, einen Intensiv-Russischunterricht belegen, um zumindest die notwendigsten grammatischen und lexikalischen Grundlagen zu erwerben. Im Lande selbst sollten sie sich baldmöglichst um einen Russischkurs bemühen oder aber Privatunterricht nehmen. Sprachkurse für Anfänger und Fortgeschrittene werden an den deutschen Universitäten mit Slavistik-/Russistik-Instituten angeboten. Auch die russischen Hochschulen bieten kostenpflichtige Kurse zu moderaten Preisen an.

Einen Überblick über Sprachkurse finden Sie in der jährlich erscheinenden vom DAAD herausgegebenen Publikation "Sprachkurse an Hochschulen in Europa" ISBN 3-7639-0423-9. Sie erscheint im W.Bertelmann-Verlag, Bielefeld und ist im Buchhandel oder direkt beim Verlag erhältlich.

Studiengebühren
Über die zu zahlenden Studiengebühren und die Gegenleistung der Hochschule wird ein Vertrag (kontrakt) zwischen beiden Seiten geschlossen. Sofern möglich, empfiehlt sich ein Besuch der Hochschule im Vorfeld des Studienaufenthaltes. Das hierfür aufgewendete Geld ist mehr als sinnvoll investiert.

In den Geisteswissenschaften betragen die Studiengebühren für Studenten pro Jahr etwa 1.000 bis 2.000 US-Dollar und für Graduierte 1.500 bis 2.500 US-Dollar. Das Studium der Naturwissenschaften, insbesondere das der Medizin, ist teurer. Hier können für Studenten Gebühren bis zu 3.500 US-Dollar anfallen und für Graduierte bis zu 5.000 US-Dollar. Allerdings schwanken die Preise stark von Universität zu Universität, sogar von Fach zu Fach innerhalb einer Hochschule, so dass man genaue Zahlen nur an der jeweiligen Hochschule erfahren kann; ein direkter Kontakt ist daher unumgänglich.

Die Tendenz bei den Studiengebühren ist nach wie vor steigend.

Aufenthaltsgenehmigung
Visum und Anmeldung
In Bezug auf einige Regionen (fragen Sie bitte Mitarbeiter unserer tel. Auskunftsstelle) wird für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch, etc. zur Visabeantragung ein Einladungsformular des russischen Außenministeriums benötigt.
Der Eintrag der Aufenthaltsgenehmigung (propiska) wird von dem lokalen Ausländeramt (Ovir) durchgeführt.

Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei der

Auskunkunftsstelle der Botschaft der Russischen Föderation
Behrenstr. 66,
10117 Berlin
Tel.: 030/229-12-07 - Konsularabteilung
Tel.: 0190/884445 - Visafragen
Fax: 0190/773313

Lebenshaltungskosten
Grundsätzlich sind die Lebensbedingungen in Russland in der Provinz sehr viel härter als in Westeuropa. Vieles erscheint schwieriger, gelegentlich aber auch einfacher. Der Lebensstandard insgesamt ist erheblich niedriger und fordert vom ausländischen Studenten und Graduierten ein höheres Maß an Anpassungsfähigkeit, Improvisationstalent und vor allem ein "dickes Fell”., nicht nur wegen der winterlichen Temperaturen. Es besteht eine grosse Kluft zum Leben in Moskau und z.T in St. Petersburg. Moskau zu vergleichen mit anderen Metropolen Europas hat den Sprung in die Marktwirtschaft angegangen, die Entwicklung in der Provinz geht erheblich langsamer von statten. In der Provinz findet die Wiederentdeckung des nationalen Bewusstseins des Vielvölkerstaates statt mit eigener Sprache, Kultur, eigenen Bräuchen und mann kann hier die echte russische Gastfreundschaft erleben.

Die monatlichen Aufwendungen für Lebenshaltungskosten (Miete, Verpflegung, Kultur, Nahverkehr) liegen bei ca. € 300,-. In den grossen Metropolen liegt der Betrag etwas höher.

Unterkunft
Studenten sind grundsätzlich immer in einem Studentenwohnheim untergebracht, es sei denn, dass sie zu Hause wohnen, wenn sie in derselben Stadt studieren. Anfänger wohnen zumeist in einem sogenannten Block mit drei bis vier Personen pro Zimmer. Je älter der Student, desto angenehmer die Unterbringung. Im fünften Studienjahr kann es vorkommen, daß er nur noch mit einem weiteren Kommilitonen sein Zimmer teilen muß. Aspiranten haben in der Regel ein Einzelzimmer.

Es gibt spezielle Ausländerwohnheime, die ein gewisses Maß an Komfort zu zivilen Preisen bieten. Die Preise schwanken zwischen € 5,- und € 30,-.

Literaturhinweise

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst. Studienführer Russische Föderation, Baltische Staaten. W. Bertelsmann-Verlag, Bielefeld ISBN 3-7639-0417-4 (erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag).

  • Studieninfo Russische Föderation. DAAD. Kurzinformation, konzipiert als Basisinformation und Anregung zur eigenen weiteren Recherche (erhältlich bei den Akademischen Auslandsämtern der deutschen Hochschulen oder direkt beim DAAD- Referat Information, Fortbildung, Info-Center).

  • Sprachkurse an Hochschulen in Europa (DAAD/Bertelsmann, erscheint jährlich, im buchhandel erhältlich), ISBN 3-7639-04-02-6

  • Hochschulrektorenkonferenz (HRK): Die Neugründung der Russischen Akademie der Wissenschaften. Analysen und Dokumente, dargestellt und übersetzt von Eduard Mühle (= HRK: Dokumente zur Hochschulreform 81/1993)

  • Hochschulrektorenkonferenz (HRK): Hochschulen auf gemeinsamem Weg. Kooperationsbeziehungen deutscher Hochschulen mit Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, bearbeitet von Eduard Mühle und Rudolf Smolarczyk. Bad Honnef 1993


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